Corona News Hygieneschutzkonzept
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Training und Wettkämpfe in Sportarten mit Kontakt sind nur unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport zulässig. Dabei darf die Teilnehmerzahl in Kampfsportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, höchstens 20 Personen umfassen.
Zuschauer im organisierten Sport sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich zwischen allen Teilnehmern, also Besuchern und Mitwirkenden, ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
- In geschlossenen Räumen sind höchstens 100 und unter freiem Himmel höchstens 200 Besucher zugelassen. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen beträgt die Anzahl der möglichen Besucher in geschlossenen Räumen höchstens 200 und unter freiem Himmel höchstens 400.
- Für die Besucher gilt in geschlossenen Räumen Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Dabei gilt die Maskenpflicht für Zuschauer auch auf Stehplätzen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Weiter Infos findet ihr folgend:
Plakat_Sportbetrieb_Indoor – Plakat_Hinweise_Zuschauer
20200607-BSB-Corona-Trainingsbetrieb
20200722-BSB-Corona-Wettkampfbetrieb_01
20200917-BayMBl. 2020 Nr. 533 Verordnung
Anlage_3-BLSV-Hygieneschutzkonzept